Sozialistisches Bildungszentrum Haard e.V. (SBZ)
für seine Zweigstelle Jugendcamp Haard (JuCaHa)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Für Belegungen von Schulen, Sportvereinen, Vereinen, Verbänden und privaten Veranstaltungen


1. Anmeldung
2. Vertragsinhalte zum Belegungsvertrag
3. Leistungsumfang und Preisgestaltung
4. Zahlungsmodalitäten
5. Rücktritt, Ab- und Ummeldungen
6. Haftung / Regulierung von Schäden
7. Feten, Feiern und Getränkeabnahmeverpflichtung
8. Selbstversorger
9. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise


1. Anmeldung
1.1. Terminanfragen erfolgen mündlich, fernmündlich und schriftlich. Wird Übereinkunft erzielt, erfolgt durch das Jugendcamp der schriftliche Belegungsvertrag, der in der Regel per Fax oder per Post dem Kunden zugeht.
1.2. Der Kunde prüft die Daten des Vertrages und sendet die Rückbestätigung unterschrieben innerhalb einer Woche an das Jugendcamp zurück.
1.3. Sofern zu 1.2. telefonisch oder über die Rückbestätigung Veränderungen vorgenommen werden, wird seitens des Jugendcamps wie zu 1.1. neu verfahren!
1.4. Ab Zustandekommen der übereinstimmenden Willenserklärung ist der Belegungsvertrag / Gastaufnahmevertrag geschlossen.
1.5. Jedwede Veränderung bedarf der Schriftform!
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2. Vertragsinhalte zum Belegungsvertrag
2.1. Bei Vertragsabschluss werden folgende Modalitäten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses bekannt sind, Vertragsbestandteil:
2.1.1. An- und Abreise mit Datum und Uhrzeit
2.1.2. Summe der männlichen und weiblichen TN und Referenten mit und ohne Übernachtungen bzw. Anzahl der erforderlichen Hütten.
2.1.3. Anzahl der Mahlzeiten und Standartabweichungen (Vegetarier, schweinefleischlos, Grillen etc.)
2.1.4. Preis pro TN - Tag bzw. Preis pro TN für die Dauer der Maßnahme.
2.1.5. Angabe über Art der Maßnahme (Freizeit, Klassentreffen etc.)
2.1.6. Sofern keine Angabe über Koop Partner erfolgt, ist der Auftraggeber Veranstalter und Rechnungsempfänger der Maßnahme.
2.2. Sofern in der Folgezeit wesentliche Veränderungen zu den vorstehenden Vertragsinhalten bekannt werden, sind diese:
2.2.1. schriftlich anzuzeigen und durch uns schriftlich zu bestätigen.
2.2.2. Telefonische Kundennachrichten, die sich auf Vertragsveränderungen beziehen, sind nur dann rechtswirksam, wenn wir die Veränderungen schriftlich bestätigt haben. Der Kunde hat dies nachzuhalten und diesbezüglich die Beweislast (siehe 1.5.)
2.3. Die Ausfallkostenregelung gilt generell auf den Gesamtvertrag, wie auch auf wesentliche Veränderungen und bei Fristversäumnissen.
2.4. Spätestens 14 Tage vor Beginn einer Belegung sind durch den Beleger die Feinabsprachen vorzunehmen, sofern Veränderungen gegenüber der Einbuchung bekannt sind.
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3. Leistungsumfang und Preisgestaltung
3.1. Die Leistungen des Jugendcamps sind im Belegungsvertrag fixiert.
3.2. Der Tagessatz bzw. TeilnehmerInnenpreis für die Dauer des Aufenthalts ist Vertragsbestandteil (siehe 2.1.4.)
3.3. Bei langfristigen (insbesondere bei jahresübergreifenden) Buchungen wird der derzeitige Preis mit dem Hinweis auf voraussichtliche Veränderungen festgeschrieben.
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4. Zahlungsmodalitäten
4.1. 50 % der Vertragssumme (Summe der Teilnehmer x Teilnahmebeitrag x 50 %) ist vier Wochen vor Maßnahmebeginn auf das Konto 80.013.436 bei der Sparkasse im Vest RE (Blz. 426.501.50) zu zahlen!
4.2. Die Restsumme der Belegung ist bis zur Anreise per Überweisung bzw. bei Anreise bar zu entrichten.
4.3. Nebenkosten der Belegung (Getränke/Verbrauchsmittel, Schäden) sind vor der Abreise bar zu entrichten.
4.4. Ausfallkosten sind ebenso zu behandeln, wie durchgeführte Maßnahmen.
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5. Rücktritt, Ab- und Ummeldungen
5.1. Grundsätzlich gilt bei TN - Reduzierungen und /oder Komplettabsagen ausgehend vom Stichtag des Maßnahmebeginns.
5.1.1. bei Abmeldung innerhalb von 28 Tagen 50 %
5.1.2. bei Abmeldung innerhalb von 21 Tagen 60 %
5.1.3. bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen 70 %
5.1.4. bei Abmeldung innerhalb von 7 Tagen 90 %
5.1.5. bei Nichtanreise bzw. Festellung der TN - Zahl erst bei Anreise 100 %
5.2. Bei Alleinbelegungen bzw. größeren Belegungen gelten gesonderte Vereinbarungen, die dann aber auch gesondert vereinbart werden müssen. Ist nichts gesondert Vereinbart worden gilt immer o.g. (ab 5.1.)
5.3. Rücktritt, Ab - und Ummeldung müssen schriftlich erfolgen und werden schriftlich mit Angabe der Modalitäten (kostenpflichtig bzw. kostenneutral) zurückbestätigt. (siehe Ziffer 1)
5.4. Berechnungsgrundlage für die Ausfallkostenberechnung ist der vereinbarte Teilnehmerpreis und die Teilnehmerzahl gemäß Vertrag.
5.5. Im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung nicht im Anspruch genommene Leistungen durch Programmveränderung oder vorzeitiger Abreise von Teilnehmern, die nicht vorher vereinbart waren, führen nicht zur Erstattung von Teilnehmerbeiträgen bzw. Minderung der Rechnung!
5.6. Außerhalb der Ausfallkostenregelung kann ein Belegungsvertrag beiderseitig ohne Angaben von Gründen gekündigt, bzw. kostenneutral storniert werden. Sofern bereits Zahlungen erbracht worden sind, werden diese zurückerstattet.
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6. Haftung / Regulierung von Schäden
6.1. Das Jugendcamp haftet dem Beleger und seinen TN nur für ein nachweislich während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände entstandenen Schaden nur dann, wenn das Jugendcamp ein Verschulden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
6.2. Für Schäden, die von Dritten / durch Dritte verursacht wurden/werden, übernimmt das Jugendcamp keine Haftung.Insbesondere übernimmt das Jugendcamp keine Haftung für Schäden, Diebstahl oder sonstigem Verlust oder "Untergang" von Ausrüstungsgegenständen.
6.3. Für Schäden, die durch den Beleger oder seine TN verursacht worden sind, haftet der Beleger und seine TN - unabhängig von eigenem Verschulden, als Gesamtschuldner.
6.4. Beim Bezug der Hütten teilt der Verantwortliche bis 30 Minuten nach Bezug evtl. Beanstandungen der Rezeption mit.
6.5. Vor der Abreise wird zwischen Rezeption und einem Verantwortlichen der Gastgruppe eine Hüttenabnahme (ggfs. Hauptgebäude) durchgeführt.
6.6. Das Haupthaus, die Hütten und die sanitären Anlagen sind nikotinfreie Zonen.Raucherecken sind separat gekennzeichnet. Ein Nichtbeachten des Rauchverbotes wird 30 Euro belegt, da eine gesonderte Behandlung erfolgen muss.
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7. Feten, Feiern und Getränkeabnahmeverpflichtung
7.1. Hüttenfeten sind nicht erlaubt! Die Hütten sind Ruhezonen. Wir appellieren an die wechselseitige Toleranz der Gäste.
7.2. Das Jugendcamp stellt für Feierlichkeiten/Feten gesonderte Räumlichkeiten zur Verfügung bzw. gestattet punktuell, auch das Hauptgebäude für Feten zu nutzen. Bedingung für deren kostenlose Zusatznutzung ist eine Abnahmeverpflichtung von Getränken im Haus. Das Jugendcamp stellt die Getränke auf Kommission zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Außerdem ist der Raum besenrein zu machen. Für anfallende Reinigungsarbeiten berechnen wir je nach Aufwand, mind. jedoch 70 €.
7.3. Sofern der Veranstalter oder TN diese Vereinbarung zu 7.2. nicht einhält oder diese bewusst anders gestalten will, wird eine Gebühr für die Raumnutzung in Rechnung gestellt.
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8. Selbstversorger
8.1. Dem Selbstversorger steht zusätzlich unsere Selbstversorgerküche zur Verfügung. Er hat dafür zu sorgen dass bei Abreise, alle Gegenstände wieder sauber und vollständig, in die dafür vorgesehenen Schränke kommen.
8.1.1. Gegenstände die zum Zeitpunkt der Abnahme, nicht an ihren Ursprungsort zurückgefunden haben werden automatisch, auch bei späteren wiedereinfinden, in Rechnung gestellt.
8.2. Der Selbstversorger hat eine Endreinigung durchzuführen. Das heißt die Tische, der Boden, die Hütten und die Toilettenanlage sind zu reinigen..Die Kosten für Reinigungsmittel trägt der Selbstversorger.
8.2.1. Sollte dies nicht der Fall sein, oder sind die Räumlichkeiten nicht zur unserer Zufriedenheit, wird je nach Aufwand, eingesetztes Reinigungspersonal und Material in Rechnung gestellt.
8.2.2. Die Anwesenheit anderer Gruppen, schränkt diese Maßnahmen nicht ein.
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9. Sonstige Vereinbarungen und Hinweise
9.1. Das Mitbringen von Tieren aller Art ist absolut untersagt!
9.2. Teilnehmerdaten werden ausschließlich für den internen Gebrauch bzw. für Informationen belegender Gäste verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
9.3. Alle Vertragsveränderungen bedürfen der Schriftform.
9.4. Die evtl. Ungültigkeit von Teilen / Regelungen des Vertrages führt nicht gleichermaßen zur Ungültigkeit des Vertrages.
9.5. Das Jugendcamp behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung/Regelungen von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Das kann ein Hausverbot für einzelne TN ebenso sein, wie auch eine außerordentliche Kündigung des Vertrages. Eine Rückerstattung von bereits geleisteten Beiträgen findet in diesem Fall nicht statt.
9.6. Die AGB´s sind in der jeweils gültigen Fassung Vertragsbestandteil!
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Oer Erkenschwick, den 15.09.2007

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